Inklusion
Im inklusiven Unterricht werden Kinder und Jugendliche mit und ohne Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an der allgemeinen Schule gefördert.
- lernzielgleich
- Keine Form der Beeinträchtigung ist ausgeschlossen.
- Differenzierte und individualisierte Lernangebote.
- Erwerb eines Abschlusses der jeweiligen Schulform
Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können in der Grundschule und in der Sekundarstufe lernzielgleich (nach dem Lehrplan der allgemeinen Schule) oder lernzieldifferent (nach dem Lehrplan der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder den Richtlinien der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) unterrichtet werden. Keine Form der Beeinträchtigung oder Behinderung ist ausgeschlossen.