Bezugsschule und Einsatzgebiet
Die überregionalen Beratungs- und Förderzentren (üBFZ) unterstützen Schülerinnen und Schüler in den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören sowie kranke Schülerinnen und Schüler. Durch individualisierte Lernangebote und angepasste Formen der Leistungsfeststellung wird diesen Schülerinnen und Schülern der bestmögliche Schulabschluss vermittelt.
Ist erkennbar, dass die Fördermöglichkeiten der Regelschule und des BFZ langfristig nicht ausreichen werden, ist ggf. der Anspruch auf sonderpädagogische Förderung zu überprüfen.
Wir unterstützen dabei die folgenden Schulen im Einzugsgebiet:
Wenn Sie Lehrerin oder Lehrer, Erzieher oder Elternteil bzw. Erziehungsberechtigter in einer der folgenden Bildungseinrichtungen sind, können wir Sie bei uns im BFZ umfassend beraten:
- Schule am Tor Borken
- Gustav-Heinemann-Schule Borken
- Grundschule Kleinenglis
- Schule an den Türmen Fritzlar
- Anne-Frank-Schule Fritzlar
- König-Heinrich-Schule Fritzlar
- Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Schule Fritzlar und Homberg
- Regenbogenschule Züschen
- Schule zum Obersten Holz Obermöllrich
- Grundschule Gudensberg
- Dr.-Georg-August-Zinn-Schule Gudensberg
- Grundschule Obervorschütz
- Osterbachschule Homberg
- Stellbergschule Homberg
- Erich-Kästner-Schule Homberg
- Theodor-Heuss-Schule Homberg
- Matthias-Claudius-Schule Wernswig
- Schule am Reiherwald Wabern
- Grundschule Falkenberg
Typischer Ablauf einer Beratung (Abweichungen möglich):
- Gespräch der Beratungslehrkraft mit der Klassenlehrkraft
- Ausfüllen des Beratungsantrages durch Klassen- und Fachlehrkräfte
- Gespräch der Klassenlehrkraft mit den Eltern zwecks Einverständnis
- Hospitation der Beratungslehrkraft im Unterricht
- Einzelarbeit zur Ermittlung des Leistungsstandes und Diagnose
- Rückmeldung der Ergebnisse dieser Arbeit an Klassenlehrkraft und Eltern zwecks Absprache der weiteren Vorgehensweise und Erstellung eines Förderplans
Damit endet die Beratung. Im Anschluss an die Beratung ist eine auf drei Monate (12 Termine) befristete ambulante Förderung durch das BFZ möglich.
Typischer Ablauf einer ambulanten Förderung (Abweichungen möglich):
- Antrag auf ambulante Förderung durch die Beratungslehrkraft an die Schulleitung des BFZ
- Schulleitung des BFZ genehmigt die ambulante Förderung
- Regelschule wird schriftlich über die geplante Förderung informiert
- Kleingruppen von zwei oder drei Schülern werden über einen Zeitraum von drei Monaten von der Beratungslehrkraft an der Regelschule gefördert (ggf. Einzelförderung). Hierbei werden Grundlagen zur Steigerung der intellektuellen Leistungsfähigkeit (Wahrnehmung, Vorstellung, Konzentration, Ausdauer) sowie Arbeitstechniken gefördert. Die Förderung versteht sich nicht als Nachhilfe. Während dieser Zeit findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Beratungs-, Klassen- und Fachlehrkräften statt. Der Förderplan wird fortgeschrieben. Die Beratungslehrkraft führt Protokoll über die geleistete Arbeit.
- Nach Ablauf der Förderung wird in einem abschließenden Gespräch zwischen Beratungs-, Klassen- und Fachlehrkräften sowie Eltern der Entwicklungsfortschritt der einzelnen Schüler festgehalten.
Damit endet die ambulante Förderung. Nun sollten die Fördermöglichkeiten der Regelschule ausreichen. Ist dies nicht der Fall, kann die Förderung ggf. um drei Monate verlängert werden.