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Bezugsschulen / Einsatzgebiet

Bezugsschule und Einsatzgebiet

Odenbergschule und BFZ in Gudensberg

Die überregionalen Beratungs- und Förderzentren (üBFZ) unterstützen Schülerinnen und Schüler in den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören sowie kranke Schülerinnen und Schüler. Durch individualisierte Lernangebote und angepasste Formen der Leistungsfeststellung wird diesen Schülerinnen und Schülern der bestmögliche Schulabschluss vermittelt.

Ist erkennbar, dass die Fördermöglichkeiten der Regelschule und des BFZ langfristig nicht ausreichen werden, ist ggf. der Anspruch auf sonderpädagogische Förderung zu überprüfen.

Wir unterstützen dabei die folgenden Schulen im Einzugsgebiet:

Wenn Sie Lehrerin oder Lehrer, Erzieher oder Elternteil bzw. Erziehungsberechtigter in einer der folgenden Bildungseinrichtungen sind, können wir Sie bei uns im BFZ umfassend beraten:

  1.  Schule am Tor Borken
  2. Gustav-Heinemann-Schule Borken
  3. Grundschule Kleinenglis
  4. Schule an den Türmen Fritzlar
  5. Anne-Frank-Schule Fritzlar
  6. König-Heinrich-Schule Fritzlar
  7. Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Schule Fritzlar und Homberg
  8. Regenbogenschule Züschen
  9. Schule zum Obersten Holz Obermöllrich
  10. Grundschule Gudensberg
  11. Dr.-Georg-August-Zinn-Schule Gudensberg
  12. Grundschule Obervorschütz
  13. Osterbachschule Homberg
  14. Stellbergschule Homberg
  15. Erich-Kästner-Schule Homberg
  16. Theodor-Heuss-Schule Homberg
  17. Matthias-Claudius-Schule Wernswig
  18. Schule am Reiherwald Wabern
  19. Grundschule Falkenberg

Typischer Ablauf einer Beratung (Abweichungen möglich):

  1. Gespräch der Beratungslehrkraft mit der Klassenlehrkraft
  2. Ausfüllen des Beratungsantrages durch Klassen- und Fachlehrkräfte
  3. Gespräch der Klassenlehrkraft mit den Eltern zwecks Einverständnis
  4. Hospitation der Beratungslehrkraft im Unterricht
  5. Einzelarbeit zur Ermittlung des Leistungsstandes und Diagnose
  6. Rückmeldung der Ergebnisse dieser Arbeit an Klassenlehrkraft und Eltern zwecks Absprache  der weiteren Vorgehensweise und Erstellung eines Förderplans
 
Damit endet die Beratung. Im Anschluss an die Beratung ist eine auf drei Monate (12 Termine) befristete ambulante Förderung durch das BFZ möglich.

Typischer Ablauf einer ambulanten Förderung (Abweichungen möglich):

  1. Antrag auf ambulante Förderung durch die Beratungslehrkraft an die Schulleitung des BFZ
  2. Schulleitung des BFZ genehmigt die ambulante Förderung
  3. Regelschule wird schriftlich über die geplante Förderung informiert
  4. Kleingruppen von zwei oder drei Schülern werden über einen Zeitraum von drei Monaten von der Beratungslehrkraft an der Regelschule gefördert (ggf. Einzelförderung). Hierbei werden Grundlagen zur Steigerung der intellektuellen Leistungsfähigkeit (Wahrnehmung, Vorstellung, Konzentration, Ausdauer) sowie Arbeitstechniken gefördert. Die Förderung versteht sich nicht als Nachhilfe. Während dieser Zeit findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Beratungs-, Klassen- und Fachlehrkräften statt. Der Förderplan wird fortgeschrieben. Die Beratungslehrkraft führt Protokoll über die geleistete Arbeit.
  5. Nach Ablauf der Förderung wird in einem abschließenden Gespräch zwischen Beratungs-, Klassen- und Fachlehrkräften sowie Eltern der Entwicklungsfortschritt der einzelnen Schüler festgehalten.

Damit endet die ambulante Förderung. Nun sollten die Fördermöglichkeiten der Regelschule ausreichen. Ist dies nicht der Fall, kann die Förderung ggf. um drei Monate verlängert werden.

Mehr über das BFZ erfahren:

Inklusiver Unterricht

Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können unterrichtet werden. Keine Form der Beeinträchtigung oder Behinderung ist ausgeschlossen.

Vorbeugende Maßnahme

Wir fördern Schüler in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung sowie ihrer beruflichen Laufbahn, begleiten und fördern Lehrkräfte und Bezugspersonen bei Fragen rund um die Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.

Unser BFZ Beratungs- und Förderzentrum

Das Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) koordinieren die sonderpädagogischen Angebote und die inklusive Beschulung der Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen in Kooperation mit Förderschulen und außerschulischen Institutionen.

Lehrende

Bei uns kümmern uns seit über dreißig Jahren speziell ausgebildete Lehrer und Lehrerinnen um die schulische und sozial-emotionale Entwicklung der Kinder.