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Unser BFZ Beratungs- und Förderzentrum

Das Regionale sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ)

Odenbergschule und BFZ in Gudensberg

Die Odenberg-Schule Gudensberg ist das regionale sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) für die Gemeinden Borken, Fritzlar, Gudensberg, Homberg und Wabern.

Beratungs- und Förderzentren (BFZ) koordinieren die sonderpädagogischen Angebote und die inklusive Beschulung der Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen in Kooperation mit Förderschulen und außerschulischen Institutionen.

Text von https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/inklusiver-unterricht/beratungs-und-foerderzentren : Aufgabe des Beratungs- und Förderzentrums (BFZ) ist die Unterstützung der allgemeinen Schule bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen des Lernens, des Arbeits- und Sozialverhaltens oder der Sprache. Es kann beauftragt werden, wenn ein Kind trotz erfolgter schulischer Fördermaßnahmen der Regelschule Schwierigkeiten zeigt.

Beratungs- und Förderzentren (BFZ) unterstützen allgemeine Schulen bei ihren vorbeugenden Maßnahmen und in der inklusiven Beschulung. Sie arbeiten dabei mit anderen Beratungsstellen und Maßnahmeträgern zusammen, insbesondere mit vorschulischen Einrichtungen, der Frühförderung, ärztlichen und therapeutischen Diensten, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie der Kinder- und Jugendhilfe.

Förderschullehrkräfte sowie sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Beratungs- und Förderzentren wirken im Rahmen des schuleigenen Förderkonzepts und beraten Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler.

Die Förderschullehrkräfte des regionalen Beratungs- und Förderzentrums (rBFZ) sind in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprachheilförderung an der allgemeinen Schule tätig. Für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind zudem Lehrkräfte in Zusammenarbeit mit dem rBFZ an allgemeinen Schulen eingesetzt.

Die überregionalen Beratungs- und Förderzentren (üBFZ) unterstützen Schülerinnen und Schüler in den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören sowie kranke Schülerinnen und Schüler. Durch individualisierte Lernangebote und angepasste Formen der Leistungsfeststellung wird diesen Schülerinnen und Schülern der bestmögliche Schulabschluss vermittelt.

Text aus Worddatei 2022: Im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen (VM) fördern sie Schülerinnen und Schüler in ihrer Lernentwicklung sowie in ihrer sozial-emotionalen Entwicklung. Zudem beraten sie Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern, unterstützen Lernprozesse im Klassenunterricht oder bieten individuelle Fördermaßnahmen einzeln oder in Kleingruppen an.

Die Beratungslehrkräfte begleiten außerdem Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht an den allgemeinen Schulen.
In der Regel sind ein bis zwei Beratungslehrkräfte einer allgemeinen Schule als feste Ansprechpartner zugeordnet. Die Beratungs- und Förderarbeit findet direkt vor Ort – in der allgemeinen Schule – statt.

Darüber hinaus nehmen die Beratungslehrkräfte an Elterngesprächen, Elternsprechtagen, Beratungsteams, Runden Tischen und Förderausschüssen teil.

Fragen? Ich helfe Ihnen gerne weiter

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Die Beratungslehrkräfte des rBFZ …

… arbeiten präventiv im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen:

  • beraten Schüler, Eltern und Lehrer (z.B. bei Fragen zum Nachteilsausgleich, zur Bewertung einzelner Schülerleistungen;
  • Kollegiale Fallberatung).
    diagnostizieren (Lernstandsdiagnostik).
  • bieten Einzelförderung und/ oder Kleingruppenförderung an.
    … begleiten inklusiv beschulte Kinder und Jugendliche:
  • Lernförderung und Unterstützung im Unterricht.
    Gespräche mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrern.
  • Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrern bezüglich der schulischen und außerschulischen Förderung.
  • Unterstützung der Kollegen der allgemeinen Schule bei der Erstellung von Unterrichtsmaterial, Klassenarbeiten, Zeugnissen, sowie bei der Erstellung und Umsetzung von individuellen Förderplänen.

Feststellung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung

Ist erkennbar, dass die Fördermöglichkeiten der Regelschule und des BFZ langfristig nicht ausreichen werden, ist ggf. der Anspruch auf sonderpädagogische Förderung zu überprüfen.

Wir unterstützen dabei die folgenden Schulen im Einzugsgebiet:

  1.  Schule am Tor Borken
  2. Gustav-Heinemann-Schule Borken
  3. Grundschule Kleinenglis
  4. Schule an den Türmen Fritzlar
  5. Anne-Frank-Schule Fritzlar
  6. König-Heinrich-Schule Fritzlar
  7. Reichspräsident-Friedrich
  8. Ebert-Schule Fritzlar und Homberg
  9. Regenbogenschule Züschen
  10. Schule zum Obersten Holz
  11. Obermöllrich
  12. Grundschule Gudensberg
  13. Dr.-Georg-August-Zinn-Schule Gudensberg
  14. Grundschule Obervorschütz
  15. Osterbachschule Homberg
  16. Stellbergschule Homberg
  17. Erich-Kästner-Schule Homberg
  18. Theodor-Heuss-Schule Homberg
  19. Matthias-Claudius-Schule Wernswig
  20. Schule am Reiherwald Wabern
  21. Grundschule Falkenberg

Mehr über das BFZ erfahren:

Inklusiver Unterricht

Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können unterrichtet werden. Keine Form der Beeinträchtigung oder Behinderung ist ausgeschlossen.

Vorbeugende Maßnahme

Wir fördern Schüler in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung sowie ihrer beruflichen Laufbahn, begleiten und fördern Lehrkräfte und Bezugspersonen bei Fragen rund um die Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.

Bezugsschulen / Einsatzgebiet

Wenn erkennabr ist, dass die Fördermöglichkeiten der Regelschule und des BFZ langfristig nicht ausreichen werden können wir Schüler im Einzugsgebiet unterstützen.

Lehrende

Bei uns kümmern uns seit über dreißig Jahren speziell ausgebildete Lehrer und Lehrerinnen um die schulische und sozial-emotionale Entwicklung der Kinder.